Der AVGS ist ein Gutschein, der bei FounderFox für die Existenzgründerberatung eingereicht werden kann. Auf Grundlage des Gutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Beratungskosten.
Die Bundesagentur für Arbeit erbringt Leistungen, um Menschen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu vermitteln. Sie bietet neben der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsförderung auch die Absicherung von Erwerbstätigen an. Aber auch darüber hinaus ist die Bundesagentur für Arbeit mit vielen Hilfsprogrammen zur Stelle. Den Gutschein für die Aktivierung und Vermittlung können angehende Gründer auch nutzen, um sich an Gründerberatungen zu wenden und sich auf eine selbständige Tätigkeit vorzubereiten.
Dieser Gutschein ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, um Personen eine gezielte Qualifikation oder Coaching zu ermöglichen, sodass sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. Es ist also eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dabei übernimmt die Agentur die Kosten für die Maßnahmen. Dies können Gruppenseminare oder auch Einzelcoaching sein. Sehr häufig werden die Gutscheine für Bewerbungstraining oder für die Jobvermittlung ausgegeben. Aber auch Umschulungen oder die Vorbereitung auf eine Existenzgründung gehören dazu.
Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen auch Reisekosten und Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Im AVGS steht dabei das Ziel der Maßnahme, wie lange der Gutschein gültig ist, wie lange das Coaching bewilligt wird und die Region, in der du die Beratung beanspruchen kannst.
Wichtig ist, dass diese Gutscheine sehr wertvoll sind und daher nicht ohne weiteres herausgegeben werden. Die Nutzung der Gutscheine durch die Arbeitslosen ist freiwillig. Wenn du z. B. an der Existenzgründung interessiert bist, dann solltest du mit deinem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit sprechen. So bekommst du die richtige Hilfe für dein Problem. Darüber hinaus solltest du aber auch wissen, dass dieser Gutschein eine Ermessenssache ist. Die Agentur ist rechtlich nicht verpflichtet den AVGS auszustellen.
Der Gutschein kann von Bezieher des Arbeitslosengeldes I beansprucht werden. Auch wenn diese Maßnahme im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit liegt, so haben ALG I – Empfänger nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen als Ausnahme einen Rechtsanspruch auf den AVGS.
Auch die Bezieher von Arbeitslosengeld II, (auch „Hartz 4“ genannt), können diese Leistung in Anspruch nehmen. Zusammen mit dem Sachbearbeiter im Jobcenter wird dabei entschieden, ob die entsprechende Maßnahme zielfördernd ist. Nichtleistungsbezieher, also Arbeitssuchende (von Arbeitslosigkeit bedroht) haben auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ebenso einen Anspruch. Genauso wie bei den anderen zwei Gruppen liegt es auch hier wieder im Ermessen der Agentur, ob der Gutschein bewilligt wird oder nicht.
Interessierst du dich für ein Einzelcoaching oder für eine Weiterbildung, die dich bei der Existenzgründung unterstützt, dann führe ein Gespräch mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Hält dieser die Maßnahme für zielführend, wird er dir einen AVGS ausstellen und mitgeben oder per Post zusenden.
Es gibt viele Maßnahmen, um sich zu qualifizieren und sich auf dem Arbeitsmarkt besser präsentieren zu können. Wenn du dich für die Existenzgründung interessiert, kannst du dich im Internet gezielt über solche Maßnahmen informieren und die passenden Maßnahmeträger dafür finden.
Hast du für dich die passende Maßnahme gefunden? Dann wird es Zeit mit dem Träger Kontakt aufzunehmen. Dieser prüft dann, ob du alle Voraussetzungen dafür mitbringst und ob diese Maßnahme für dich zielfördernd ist.
Nachdem du einen passenden Träger mit einer Maßnahme gefunden hast, überreichst du im Rahmen des Erstgespräches dem Träger deinen AVGS. Der Träger füllt die Bestätigung zur Teilnahme bzw. Aufnahme in die Maßnahme aus und sendet die Unterlagen wieder an die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Diese prüft dann, ob der Träger passend ist und die Maßnahme bewilligt wird.
Nach der Bewilligung der Maßnahme kannst du direkt starten und dich für die Existenzgründung qualifizieren. Du lernst endlich genau die Inhalte kennen, die du benötigst, um deine Selbständigkeit erfolgreich aufzubauen.
Nachdem du die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen hast, wird dir ein Teilnahmezertifikat vom Träger über die Qualifizierung ausgestellt. Somit hast du ein Dokument, welches du in deiner Bewerbung bei einem Unternehmen anfügen kannst. Aber auch für die Selbstständigkeit ist dies eine gute Grundlage – z.B. für die Beantragung von Finanzierungen und Fördermitteln.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine tolle Möglichkeit, um seine persönlichen Kenntnisse zu erweitern. Gerade wenn man sich mit der Existenzgründung auseinandersetzen möchte, ist der AVGS der Bundesagentur für Arbeit eine geeignete Wahl, um sich für die Selbständigkeit zu qualifizieren und aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Somit kannst du deine persönlichen Interessen gezielt verfolgen und vielleicht dein Hobby zu deinem Beruf machen.