
Nicht jeder, der sich beruflich neu orientieren möchte, bekommt automatisch einen AVGS. Hier erfährst du, wer typischerweise Anspruch hat, wovon die Entscheidung abhängt und wie du dich optimal auf das Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft vorbereitest.
Wer hat Anspruch auf das AVGS-Karrierecoaching?
Typischerweise kommen folgende Situationen für eine Förderung infrage:
- Dein befristeter Vertrag läuft aus, und du willst die Arbeitslosigkeit direkt vermeiden
- Dir liegt eine Kündigung vor, du verhandelst einen Aufhebungsvertrag oder bist bereits freigestellt
- Du hast dein Studium beendet und brauchst Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben
- Du bist bereits arbeitssuchend gemeldet
Ist der AVGS ein Rechtsanspruch?
Nein, grundsätzlich nicht. Der AVGS ist eine sogenannte “Kann-Leistung” nach § 45 SGB III – deine Vermittlungsfachkraft entscheidet nach Ermessen, ob das Coaching deine Chancen auf berufliche Eingliederung erhöht. Eine Ausnahme gilt für Menschen im ALG-I-Bezug nach sechs Wochen Wartezeit, die einen festeren Anspruch haben.
Das bedeutet in der Praxis: Es kommt auf deine individuelle Situation und darauf an, wie gut du das Coaching begründen kannst.
Wie bereitest du dich auf das Gespräch vor?
Im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft solltest du klar begründen können, warum das Karrierecoaching genau jetzt sinnvoll für dich ist – zum Beispiel, weil dir eine konkrete berufliche Strategie fehlt oder deine Bewerbungsunterlagen nicht mehr zeitgemäß sind. Konkrete Beispiele wirken überzeugender als allgemeine Aussagen.
FounderFox unterstützt dich bei Bedarf auch bei der Vorbereitung auf dieses Gespräch – sprich uns im kostenlosen Erstgespräch darauf an.
Was, wenn dein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist nicht endgültig. Du kannst innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, idealerweise mit einer nachgeschärften Begründung. Falls du (noch) keinen AVGS bekommst, beraten wir dich bei FounderFox auch als Selbstzahler.
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