Gründungszuschuss - Der Klassiker für den Start aus der Arbeitslosigkeit

Du beziehst gerade ALG I und willst gründen? Dann ist der Gründungszuschuss eine der besten Förderungen überhaupt – steuerfrei, nicht rückzahlbar und vergleichsweise unkompliziert, wenn du gut vorbereitet bist.

Das erwartet dich hier:

Höhe des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss ist ein Fördermittel, welches steuerfrei ist. Der Zuschuss wird in zwei Phasen gewährt.

  • Phase 1 (ersten 6 Monate): Du erhältst monatlich den Betrag deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I (ALG I) – plus 300 € zur sozialen Absicherung.
  • Phase 2 (weitere 9 Monate): Danach kannst du einen Anschlusszuschuss von 300 € monatlich erhalten, wenn du nachweist, dass deine Selbstständigkeit weiter betrieben wird.

Diese Unterstützung hilft dir, die Lebenshaltungskosten zu decken und die ersten Betriebsausgaben zu stemmen.

Gründungszuschuss zurückzahlen? Das solltest du wissen

Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Gründungszuschuss

Voraussetzungen checken

  • du beziehst aktuell ALG I
  • du hast noch mind. 150 Tage Restanspruch
  • du willst in Vollzeit gründen
  • du kannst ein tragfähiges Konzept vorlegen

Businessplan & Finanzplan erstellen

Dein Plan sollte klar machen: Wer bist du, was bietest du an, wie willst du Kund:innen gewinnen – und wie verdienst du Geld damit.

Tipp: Mit einem AVGS-Coaching bekommst du professionelle Hilfe für deinen Plan – für dich kostenlos über die Arbeitsagentur.

Fachkundige Stellungnahme holen

Das ist ein offizielles Formular, in dem jemand „vom Fach“ bestätigt, dass dein Business tragfähig ist. Bei uns bekommst du die fachkundige Stellungnahme im Rahmen der Gründerberatung kostenlos.

Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen

Mach einen Termin, sprich offen über deine Gründungspläne und reiche deinen Antrag ein.

Achtung: Noch nicht vorher gründen oder Gewerbe anmelden – sonst ist der Zuschuss weg.

Unterlagen einreichen

Du brauchst:

  • Ausgefüllten Antrag
  • Businessplan + Finanzplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Qualifikation (z. B. Zeugnisse)

Bewilligung abwarten

Das dauert ca. 2–4 Wochen. Erst nach der offiziellen Bewilligung darfst du gründen.

Selbstständigkeit starten

Jetzt kannst du dein Gewerbe anmelden, Kunden akquirieren, Website launchen und loslegen.

Anschlussförderung beantragen (optional)

Nach 6 Monaten: Nachweis erbringen (z.B. EÜR, Rechnungen, Kontoauszüge) um für 9 weitere Monate je 300 € zu sichern.

Du möchtest den Gründungszuschuss beantragen, weißt aber nicht genau, worauf du achten musst?

Im kostenlosen AVGS Coaching unterstützen wir dich Schritt für Schritt – inkl. Businessplan, Antrag & Kommunikation mit der Arbeitsagentur.