
Du beziehst Grundsicherungsgeld und möchtest dich selbstständig machen? Das Einstiegsgeld ist die staatliche Förderung, die dir den Start absichert. Auf dieser Seite findest du alle Ratgeber rund um das Thema – von den Grundlagen bis zur Antragstellung.
1. Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige Förderleistung des Jobcenters nach § 16b SGB II. Es zahlt dir für bis zu 24 Monate einen monatlichen Zuschuss, der dich in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit finanziell absichert. Anders als der Gründungszuschuss ist es keine Pflichtleistung – das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.
2. Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?
Welche Förderung für dich in Frage kommt, hängt von einer einzigen Frage ab: Beziehst du ALG I von der Agentur für Arbeit oder Grundsicherungsgeld vom Jobcenter? Beide Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Der Vergleichsartikel erklärt die Unterschiede, zeigt was beide gemeinsam haben und hilft dir bei der Entscheidung.
→ Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?
3. Einstiegsgeld beantragen
Der häufigste Fehler: zu spät anfangen. Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor du dein Gewerbe anmeldest. Was du an Unterlagen brauchst, wie der Ablauf aussieht und welche Stolperstellen du vermeiden solltest, erklärt der Praxisartikel Schritt für Schritt.
Einstiegsgeld und AVGS: So hängt beides zusammen
Der AVGS und das Einstiegsgeld ergänzen sich. Als Grundsicherungsempfänger kannst du über den AVGS ein kostenloses Gründercoaching beantragen. Das bereitet dich auf die Selbstständigkeit vor und liefert in vielen Fällen direkt die Tragfähigkeitserklärung, die das Jobcenter für die Bewilligung des Einstiegsgelds verlangt.
Der AVGS kommt zuerst, das Einstiegsgeld danach. Alles zum kostenlosen Coaching findest du in der AVGS-Coaching Übersicht.
Unterstützung von FounderFox
FounderFox begleitet dich vom ersten Gespräch bis zur Tragfähigkeitserklärung. Als AZAV-zertifizierter Träger sind wir als fachkundige Stelle zugelassen und für Teilnehmer unseres AVGS-Gründercoachings ist die Tragfähigkeitserklärung kostenlos. Wir sind online und an unseren Standorten in Hamburg, Neu Wulmstorf, Verden und Bielefeld erreichbar.

