FAQ - Häufig gestellte Fragen

AVGS Gründercoaching
  • Warum ist FounderFox der optimale Partner für mich?

    Die FounderFox GmbH ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der sich auf die Beratung von Gründer*innen spezialisiert hat. Dabei beraten wir Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen und einen Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters haben, sogar kostenfrei.

    Aber auch Gründungswilligen ohne AVGS und bestehenden Unternehmen stehen wir mit dem Rat und Tat, sowie der Expertise unseres 30-köpfigen Teams zur Seite. Was uns auszeichnet, ist unsere Treffsicherheit, mit der wir unsere Kunden mit den für sie optimal passenden Coaches zusammenbringen.

    Wir wollen keiner der ganz großen Bildungsträger sein, denn bei uns bist du keine Nummer oder ein Fall, sondern wirst in deiner ganzen Individualität und mit all deinen Potentialen ernst- und wahrgenommen. Wir sind lieber der nette Mittelständler von nebenan, ganz nah an unseren Kunden und unseren Coaches dran. So gelingt es uns, hervorragende Verbindungen zu schaffen und optimale Ergebnisse für dich zu erzielen.

  • Wie läuft ein Coaching mit AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bei FounderFox ab?

    Ein wichtiges Element ist das erste persönliche und natürlich kostenfreie Beratungsgespräch mit uns, das du direkt hier vereinbaren kannst. Oder ruf uns einfach unter 040 – 34968256 an und lasse dich zu den nächsten Schritten auf dem Weg in das Coaching beraten.

    Wenn du noch keinen AVGS erhalten hast, helfen wir dir gerne kostenfrei bei der Beantragung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

    Wenn du bereits einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten hast, kannst du ihn einfach bei uns einlösen. In der Regel reicht es, wenn du uns einen guten Scan aller Seiten des AVGS sendest, damit wir das kostenlose Coaching für dich beantragen können. Du kannst uns deinen AVGS aber auch per Post senden.

    Sobald der AVGS vorliegt können wir ihn umgehend bearbeiten. Von diesem Punkt an benötigen wir einen Zeitraum von etwa 7 – 14 Tagen, um den Gutschein einzulösen und eine Bewilligung der Maßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu erhalten.

    In den Tagen vor Beginn des Coachings wird sich ein für dich optimal passender Coach bei dir melden, um die ersten Termine zu vereinbaren. Er bespricht mit dir auch gleich, ob und was bis zum ersten Termin vorzubereiten ist.

    Lagen wir doch einmal daneben und du möchtest nach diesem Gespräch lieber mit einem anderen Coach zusammenarbeiten, dann kriegen wir auch das ohne weiteres hin.

    Solltest Du eine Fachkundige Stellungnahme benötigen, z.B. zur Beantragung des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes, dann sende uns bitte die Formulare, die du hierfür von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hast, rechtzeitig vor Ende des Coachings per Post zu.

    Am Ende des Coachings erhältst du von deinem Coach alle Unterlagen, die im Coaching erstellt wurden. Zum Abschluss erhälts du von uns auch ein Zertifikat zur Bestätigung deiner Teilnahme mit Inhalten und Dauer der Maßnahme.

  • Wo finden die Coachings statt?

    Die Zukunft des Coachings ist aus unserer Sicht eindeutig digital. Daher beraten wir die meisten unserer Kunden nicht an einem unserer Standorte, sondern beim Online-Coaching über eine Videoplattform.

    Unsere Leistungen bieten wir in Präsenz aktuell an mehreren Standorten in Deutschland an. Wir haben hier eine Übersicht unserer Standorte zusammengestellt.

    Von unserer Unternehmenszentrale in Neu Wulmstorf bei Hamburg aus steuern wir alle Coachings und sind für dich da, wenn du Fragen hast.

  • Wie schnell kann mein Coaching beginnen?

    In der Regel kann dein Coaching etwa 14 Tage nach Eingang deines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) starten. Wir geben unser Bestes, diesen Zeitraum möglichst kurz zu halten und haken auch gerne für dich bei der Agentur für Arbeit nach, wenn es mal etwas länger dauert.

  • Wie kann ich mich für ein Coaching anmelden?

    Für ein Coaching mit AVGS-Förderung meldest du dich entweder telefonisch, über unser Kontaktformular oder per direkter Terminbuchung für ein kostenloses Erstgespräch bei uns. 

    Wir nehmen dann alle wichtigen Informationen auf und besprechen das weitere Vorgehen.

    Gern wird einer unserer Mitarbeiter Ihre Kontaktdaten sowie alle Details zu den Coaching-Inhalten aufnehmen bzw. diese gemeinsam mit Ihnen besprechen. Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sendest du uns nach Erhalt entweder als Original an unsere Zentrale in Neu Wulmstorf oder du sendest ihn als guten Scan direkt per E-Mail zu. Liegt dir dein AVGS als Scan oder digital, kannst du ihn auch hier hochladen, um ihn einzulösen. Sobald uns dein AVGS vorliegt, wird dieser umgehend bearbeitet.

    Von nun an wird ein Zeitraum von etwa 14 Tagen benötigt, um die Bewilligung der Maßnahme seitens der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter zu erhalten und dir einen optimal passenden Coach zur Seite zu stellen. Nach Absprache sind auch spätere Starttermine möglich, sofern dein AVGS eine entsprechende Gültigkeitsdauer hat. Kurz vor dem Starttermin wird dein Coach dich kontaktieren, erste Termine vereinbaren und weitere Details mit dir besprechen.

  • Welche Gründungsvorhaben unterstützt FounderFox? 
Ist FounderFox auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert?

    Grundsätzlich unterstützen wir jedes Gründungsvorhaben. Von der Gründung als Einzelunternehmer*in bis hin zur Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, wie z.B. GmbH-Gründungen. Durch unser deutschlandweit tätiges Team mit aktuell über 25 Berater*innen und Coaches sowie bereits hunderter durchgeführter Coachings haben wir umfangreiche Erfahrungen in fast allen Branchen  und in allen  Beratungsschwerpunkten.

  • Welchen Umfang hat ein Existenzgründercoaching?

    Unser Existenzgründercoaching wird individuell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten. Es kann einen Umfang von 10 bis 96 Unterrichtseinheiten haben. Eine Unterrichtseinheit entspricht dabei 45 Minuten. Mit 48 Unterrichtseinheiten können alle Themen unseres Schulungsplanes abgedeckt werden. Ziel unseres Coachings ist es, dich bestmöglich auf dem Weg in deine Selbständigkeit vorzubereiten und auch wenn uns weniger als 96 Unterrichtseinheiten zur Verfügung stehen, holen wir das Beste für dich raus.

  • Ich bin schon selbständig – kann ich trotzdem beraten werden?

    Im Existenzgründercoaching ist auch eine Beratung bereits selbständiger Personen kostenfrei mit AVGS möglich. Die Bedingung dafür ist, dass du bisher lediglich im Nebengewerbe selbständig bist und damit nicht länger als 15 Stunden die Woche für deine Selbständigkeit arbeitest. Alle anderen können bei uns auch Beratungen als Selbstzahler buchen.

  • Arbeite ich nur mit einem Coach zusammen?

    Grundsätzlich begleitet dich immer der gleiche Coach auf deinem ganz persönlichen Weg in die Selbständigkeit. Wenn ihr aber gemeinsam feststellt, dass die Hinzunahme eines weiteren Coaches mit einem anderen fachlichen Schwerpunkt, sinnvoll ist, dann ist das ohne weiteres möglich.

  • Muss ich mich auf das Gründercoaching vorbereiten?

    Grundsätzlich musst du dich nicht vorbereiten, jedoch ist es sehr vorteilhaft, wenn du dir schon einmal Gedanken über deinen Businessplan gemacht hast. Dein persönlicher Coach bespricht mit dir im Vorgespräch, ob bzw. was bis zum Start vorzubereiten ist.

  • Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist die schriftliche Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der man Leistungen wie z.B. ein individuelles Gründercoaching in Anspruch nehmen kann. Das Coaching ist für die Teilnehmenden dabei komplett kostenfrei.

    Inhalte des Coachings können zum Beispiel Existenzgründung, Bewerbercoaching, etc. sein.

    Wir von FounderFox haben uns ganz auf die Existenzgründung spezialisiert. Dabei geht es im behördendeutsch um eine „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ mit einem AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT

    Die Grundlagen zum AVGS sind in §45 SGB III geregelt

  • Ich habe einen AVGS, aber der ist für ein Karriere-, oder Bewerbercoaching ausgestellt – geht das auch bei FounderFox?

    Nein, aber wir arbeiten in diesem Bereich mit hochprofessionellen Kooperationspartnern zusammen, die unsere Werte teilen. Gerne bringen wir dich mit diesen Partnern in den Austausch.

  • Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für ein individuelles Coaching nach §45 SGB III. Den Aktivierungsgutschein erhält man beim zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

    Bevor du dort anfragst, kannst du dich bei uns oder einem anderen Bildungsträger über das gewünschte Coaching informieren, damit alle Daten zu Umfang, Inhalten und Terminen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorgelegt werden können. Das erhöht deine Chance auf eine reibungslose Ausstellung des AVGS.

    Bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter wird individuell über die Ausgabe eines Aktivierungsgutscheines entschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch hierauf, da es eine Ermessensentscheidung ist. Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:

    1. Infogespräch beim Anbieter des Coachings, also zum Beispiel bei uns
    2. Persönliche oder telefonische Anfrage bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
    3. Wir helfen dir bei der Formulierung deines schriftlichen Antrages
  • Kann ich das Gründercoaching auch selbst bezahlen?

    Ja, denn falls du keinen AVGS mitbringst, beraten wir dich natürlich trotzdem gerne zu deinen ganz individuellen Themen – vor und während der Gründung. Und danach sowieso, denn die Fragestellungen hören oft mit der Gründung selbst nicht auf. Wir stehen dir hier auch als langfristiger Partner im Rahmen der Unternehmensberatung zur Seite.

    Wenn Du an einer Beratung ohne AVGS-Förderung interessiert bist, bist du hier richtig aufgehoben.

  • Was ist ein Businessplan?

    Der schriftlich erstellte Businessplan ist das Ergebnis aus unserem Gründercoaching. Er beschreibt, was Du machen möchtest, wie Du arbeiten wirst, wer die Kunden sind und wie Du sie erreichen willst. Wir besprechen am Anfang, welche Inhalte, Struktur und Umfang das Geschäftskonzept haben muss. Du bekommst von uns eine Word-Vorlage mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Themenstruktur und Leitfragen.

    Während des Coachings arbeitest Du zwischen den Terminen an Deinem Businessplan und besprichst mit Deinem Gründercoach regelmäßig die Fortschritte.

  • Wozu benötigt man einen Businessplan?

    Ein Businessplan ist die schriftliche Erklärung deiner Geschäftsidee, bzw. deines Existenzgründungsvorhabens.

    Der Businessplan soll in erster Linie für den/die Existenzgründer*in Klarheit über die eigene Idee bringen, indem alle wichtigen Punkte dargestellt und analysiert werden. Du bist also der wichtigste Adressat deines eigenen Businessplans.

    Meist wird der Businessplan aber vor allem benutzt, um Dritten sein Vorhaben zu erklären und diese hiervon zu überzeugen. Meistens wird der Businessplan angefordert, wenn Darlehen oder Förderungen beantragt werden sollen. Der Businessplan dient dann zur Vorlage bei Banken, der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

  • Was ist der Gründungszuschuss?

    Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Sozialleistung nach §§93 f. SGB III in Deutschland. Er dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich, d.h. im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt.

  • Was ist das Einstiegsgeld?

    Das Einstiegsgeld (Abkürzung ESG) ist eine staatliche Sozialleistung“ nach dem SGB II in Deutschland. Es dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, (früher „Hartz 4“ / seit 2023 „Bürgergeld“).

    Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben dem Einstiegsgeld können Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II erhalten.

  • Was benötige ich für eine Fachkundige Stellungnahme?

    Grundlegend benötigst Du für den Antrag auf den Gründungszuschuss das Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“. In der Regel erhältst du dieses als letzte Seite, die deinem Antrag zum Gründungszuschuss beiliegt.

    Ebenfalls benötigst du einen tragfähigen, ausgearbeiteten Businessplan sowie einen vollständigen Lebenslauf. Die Dokumente kannst du sowohl postalisch und per Mail an uns senden, oder direkt hier hochladen.