Das Einstiegsgeld (Abkürzung ESG) ist eine staatliche Sozialleistung“ nach dem SGB II in Deutschland. Es dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, (früher „Hartz 4“ / seit 2023 „Bürgergeld“).

Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben dem Einstiegsgeld können Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II erhalten.