Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Sozialleistung nach §§93 f. SGB III in Deutschland. Er dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich, d.h. im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt.