Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für ein individuelles Coaching nach §45 SGB III. Den Aktivierungsgutschein erhält man beim zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Bevor du dort anfragst, kannst du dich bei uns oder einem anderen Bildungsträger über das gewünschte Coaching informieren, damit alle Daten zu Umfang, Inhalten und Terminen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorgelegt werden können. Das erhöht deine Chance auf eine reibungslose Ausstellung des AVGS.

Bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter wird individuell über die Ausgabe eines Aktivierungsgutscheines entschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch hierauf, da es eine Ermessensentscheidung ist. Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:

  1. Infogespräch beim Anbieter des Coachings, also zum Beispiel bei uns
  2. Persönliche oder telefonische Anfrage bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
  3. Wir helfen dir bei der Formulierung deines schriftlichen Antrages