AVGS-berechtigt ist, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Du befindest Dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und möchtest die anschließende Arbeitslosigkeit vermeiden
- Du hast eine Kündigung erhalten, befindest Dich in Aufhebungsverhandlung und/oder bist bereits freigestellt
- Du hast Dein Studium beendet und benötigst Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben
- Du bist aus irgendeinem anderen Grund bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet