AVGS Anspruch: Wer bekommt das kostenlose Gründercoaching?

Marco Hauschild
Marco Hauschild
5 min. Lesezeit
Person beantragt AVGS-Gutschein beim Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit

Du möchtest ein kostenloses Gründercoaching nutzen – aber hast du überhaupt Anspruch auf den AVGS? Die Antwort hängt von deinem aktuellen Status ab. Das Sozialgesetzbuch unterscheidet hier sehr genau: Manche haben ein echtes Recht auf den Gutschein, andere sind auf das Ermessen ihres Sachbearbeiters angewiesen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wann du einen gesetzlichen Anspruch hast – und wie du deine Chancen bei einer Ermessensleistung verbesserst.

Rechtsanspruch vs. Ermessensleistung: Der entscheidende Unterschied

Ob die Behörde dir den AVGS ausstellen muss oder frei darüber entscheiden darf, hängt davon ab, welche Leistungen du beziehst.

Empfänger von Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Bedingungen einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Wer Bürgergeld bezieht, ist auf das Ermessen seines Sachbearbeiters angewiesen. Schauen wir uns beide Fälle im Detail an.

AVGS-Anspruch bei Arbeitslosengeld I (ALG I)

Wenn du ALG I von der Agentur für Arbeit beziehst, hast du einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Gutschein – die Behörde darf ihn dir nicht verweigern, wenn du diese drei Bedingungen erfüllst:

  • Wartezeit: Du bist innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet.
  • Keine Vermittlung: Du wurdest in dieser Zeit nicht erfolgreich in ein neues Angestelltenverhältnis vermittelt.
  • Restanspruch: Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist noch nicht vollständig abgelaufen.

Das Praxis-Rechenbeispiel:

Du wirst zum 1. Januar arbeitslos und meldest dich ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit.

  • Wenn du bis zum 12. Februar (exakt 6 Wochen) nicht vermittelt wurdest, entsteht dein gesetzlicher Rechtsanspruch auf den AVGS.
  • Diesen Anspruch behältst du für insgesamt drei Monate – also bis zum 1. April – sofern du durchgehend arbeitslos gemeldet bleibst.

Auch vor Ablauf der sechs Wochen kann die Arbeitsagentur den Gutschein ausstellen – dann als Ermessensleistung. Es lohnt sich also, frühzeitig nachzufragen.

AVGS-Anspruch bei Grundsicherung (ehemals “Bürgergeld”)

Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) vom Jobcenter bezieht oder als Aufstocker beschäftigt ist, hat keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den AVGS. Die Vergabe ist eine reine Ermessensleistung des zuständigen Sachbearbeiters.

Das bedeutet aber nicht, dass du keine Chance hast. Das Jobcenter prüft zwei Kernfragen:

  • Notwendigkeit: Hilft das Coaching dir wirklich dabei, die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden?
  • Wirtschaftlichkeit: Ist die einmalige Förderung günstiger, als dir über Jahre hinweg Bürgergeld zu zahlen?

Da das Jobcenter ein großes Interesse an deiner finanziellen Unabhängigkeit hat, stehen die Chancen bei einer durchdachten Geschäftsidee gut.

Sonderfälle: Sperrzeit, Nebenberuf und andere Zielgruppen

Was passiert bei einer Sperrzeit?

Hast du deinen Job selbst gekündigt, verhängt die Agentur für Arbeit oft eine dreimonatige Sperrzeit auf dein ALG I. Ein AVGS kann trotzdem ausgestellt werden – da du dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehst, liegt die Vergabe im Ermessen deines Beraters. Das Coaching kann dir sogar helfen, die Sperrzeit sinnvoll für die Vorbereitung zu nutzen.

Gilt der Anspruch auch für eine nebenberufliche Gründung?

Nein. Der AVGS mit dem Ziel „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit” ist für Gründungen im Haupterwerb gedacht. Eine Selbstständigkeit im Haupterwerb liegt vor, wenn du mehr als 15 Stunden pro Woche in dein Unternehmen investierst und damit deinen Lebensunterhalt bestreitest.

Wer kann den AVGS noch als Ermessensleistung beantragen?

Der Gutschein steht nicht nur klassischen Leistungsempfängern offen:

  • Nichtleistungsempfänger: Du bist als arbeitsuchend registriert, erhältst aber kein Geld – zum Beispiel nach der Elternzeit oder weil das Einkommen deines Partners zu hoch ist.
  • Bedrohte Arbeitnehmer: Du bist noch angestellt, aber dein befristeter Vertrag läuft demnächst aus.
  • Hochschulabsolventen: Du hast dein Studium frisch beendet und möchtest direkt den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen.

So überzeugst du deinen Sachbearbeiter

Wenn du auf eine Ermessensleistung angewiesen bist, entscheidet deine Vorbereitung. Bring zum Gespräch mit:

  • Eine kurze Konzeptskizze – zwei Seiten reichen: Was bietest du an, wer sind deine Kunden?
  • Konkrete Lücken benennen – zeig ehrlich auf, in welchen Bereichen du Unterstützung brauchst: Finanzplanung, Steuern, Marketing.
  • Den Gründungszuschuss erwähnen – ein professionelles Coaching minimiert das Scheitern-Risiko und sichert die spätere Tragfähigkeitserklärung. Das ist auch im Interesse der Behörde.

Du weißt bereits, dass du die Voraussetzungen erfüllst und möchtest direkt den nächsten Schritt gehen? Schau dir an, wie ein AVGS-Gründercoaching bei FounderFox aufgebaut ist – inklusive Zulassung als fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitserklärung.

Häufige Fragen zum AVGS-Anspruch

Verliere ich meinen Anspruch auf ALG I oder Bürgergeld während des Coachings?

Nein. Das Gründercoaching gilt als Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Solange du die Termine wahrnimmst, läuft deine finanzielle Unterstützung normal weiter – inklusive Krankenversicherung.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Solange du im erwerbsfähigen Alter bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, kannst du den Gutschein beantragen.

Kann der AVGS rückwirkend beantragt werden?

Nein. Du musst den Gutschein physisch in der Hand halten und der Vertrag mit dem Coach muss vom Amt abgesegnet sein, bevor die erste Coaching-Stunde beginnt. Rückwirkend werden keine Kosten übernommen.

Wie geht es weiter?

Du weißt jetzt, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Die nächsten Schritte: