
Du möchtest dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen – aber professionelle Gründungsberatung kostet schnell mehrere tausend Euro. Der Staat hat dafür eine Lösung: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS.
In diesem Artikel erfährst du, was der Gutschein genau ist, wer ihn ausstellt und worauf du beim Dokument achten musst.
Was ist ein AVGS?
Der AVGS ist eine schriftliche Kostenzusage der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er bescheinigt, dass der Staat die vollen Kosten für eine professionelle Unterstützungsmaßnahme – zum Beispiel ein Gründercoaching – übernimmt. Für dich ist die Beratung dadurch zu 100 % kostenlos.
Was der AVGS nicht ist
Viele verwechseln den AVGS mit dem Gründungszuschuss – dabei sind das zwei völlig unterschiedliche Förderungen mit unterschiedlichen Zwecken.
Der AVGS finanziert die Beratung vor der Gründung. Er zahlt deinen Coach, nicht dein Unternehmen. Du bekommst kein Geld für Büroausstattung, Waren oder laufende Kosten.
Der Gründungszuschuss dagegen ist eine monatliche Förderung, die dir nach der Gründung die ersten Monate finanziell absichert. Er wird separat beantragt – und setzt in der Regel voraus, dass du vorher ein professionelles Coaching absolviert hast.
Kurz gesagt: Der AVGS kommt zuerst, der Gründungszuschuss danach. Beides zusammen ist die klassische Förderkombi für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Wer stellt den AVGS aus?
Das hängt von deiner aktuellen Situation ab:
- Agentur für Arbeit: zuständig, wenn du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist.
- Jobcenter: zuständig, wenn du Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) erhältst oder als sogenannter Aufstocker beschäftigt bist, aber Unterstützung beim Lebensunterhalt benötigst.
Beide Behörden nutzen denselben Gutschein – die internen Budgets und Vergabekriterien unterscheiden sich jedoch. Was das konkret für deinen Anspruch bedeutet, erklärt der Artikel zu AVGS Anspruch und Voraussetzungen.
Wofür ist der AVGS bei einer Gründung gedacht?
Die rechtliche Grundlage ist § 45 SGB III. Das erklärte Ziel für Gründer lautet dort: „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit”.
Die Behörde möchte damit sicherstellen, dass deine Geschäftsidee auf soliden Beinen steht, bevor du loslegst. Das Coaching soll dich befähigen:
- die wirtschaftlichen Risiken deiner Selbstständigkeit realistisch einzuschätzen
- formelle, steuerliche und bürokratische Fehler vor dem Start zu vermeiden
- deine Arbeitslosigkeit durch eine nachhaltige Gründung dauerhaft zu beenden
So sieht das Dokument aus: Die 3 Pflichtangaben
Wenn du den Gutschein erhältst, prüfe die Angaben sorgfältig. Ein gültiger AVGS für ein Gründercoaching enthält immer diese drei Kernkomponenten:
1. Das Maßnahmeziel (MAT)
Es gibt verschiedene Arten von AVGS-Gutscheinen – für Bewerbungstrainings, Sprachkurse und weitere Maßnahmen. Für ein Gründercoaching muss zwingend „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (MAT)” auf dem Dokument stehen.
2. Die Gültigkeitsdauer
Jeder AVGS hat ein Ablaufdatum – meistens 3 bis 6 Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Frist musst du den Gutschein bei einem Coach eingereicht und die Maßnahme begonnen haben.
Das Praxis-Beispiel: Du erhältst deinen AVGS am 1. März. Dein Gutschein hat eine Laufzeit von drei Monaten. Das bedeutet: Bis spätestens 1. Juni musst du einen zertifizierten Coach gefunden, den Vertrag abgeschlossen und die erste Coaching-Einheit begonnen haben. Der Gutschein selbst verfällt danach – das Coaching läuft dann aber ganz normal weiter.
3. Der regionale Gültigkeitsbereich
Manche Gutscheine sind auf das eigene Bundesland begrenzt, andere gelten bundesweit. Das ist besonders relevant, wenn du ein Online-Coaching in Betracht ziehst – dazu mehr im Artikel AVGS-Coaching online oder vor Ort.
Die wichtigsten Fragen zum AVGS
Muss ich den AVGS zurückzahlen, wenn meine Gründung scheitert?
Nein. Der AVGS ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Selbst wenn du während des Coachings merkst, dass die Selbstständigkeit nicht der richtige Weg für dich ist, entstehen dir keine Kosten.
Kann ich den Coach selbst aussuchen?
Ja. Du hast das freie Trägerwahlrecht. Die einzige Voraussetzung: Der Anbieter und die Maßnahme müssen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) staatlich zertifiziert sein. Wie du seriöse Anbieter erkennst, zeigt die Checkliste für das perfekte Gründercoaching.
Gibt es einen Unterschied zwischen Aktivierungsgutschein und Vermittlungsgutschein?
Nein. Es ist dasselbe Dokument. Der offizielle Name vereint historisch zwei getrennte Instrumente, die heute als einheitlicher Gutschein ausgestellt werden.
Wie geht es weiter?
Jetzt kennst du die Grundlagen. Das sind die nächsten sinnvollen Schritte:
- Anspruch prüfen: Wer genau einen AVGS bekommt – und unter welchen Bedingungen – erklärt der Artikel zu AVGS Anspruch und Voraussetzungen.
- Ablauf verstehen: Was dich inhaltlich im Coaching erwartet, zeigt der Fahrplan in die Selbstständigkeit.
- Format wählen: Ob Online oder vor Ort besser zu dir passt, beantwortet der Vergleich AVGS-Coaching online oder vor Ort.
- Coach finden: Worauf du bei der Auswahl achten musst, erklärt die Checkliste für das perfekte Gründercoaching.

