
Du möchtest dich selbstständig machen und fragst dich, welche staatliche Förderung für dich in Frage kommt – Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss? Die Antwort hängt von einer einzigen Frage ab: Welche Leistung beziehst du gerade?
In diesem Artikel erfährst du, was beide Förderungen unterscheidet, wer jeweils Anspruch hat und welche Kombination mit dem AVGS möglich ist.
Die wichtigste Weiche: SGB II oder SGB III?
Das deutsche Sozialrecht unterscheidet zwei Rechtskreise – und genau daran hängt alles:
- SGB III – Agentur für Arbeit: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist hier. Die zuständige Förderung ist der Gründungszuschuss.
- SGB II – Jobcenter: Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) bezieht, ist hier. Die zuständige Förderung ist das Einstiegsgeld.
Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden. Wer in welchem Rechtskreis ist, hängt von der eigenen Erwerbsbiografie und dem aktuellen Leistungsbezug ab – nicht von einer freien Wahl.
Der direkte Vergleich
| Einstiegsgeld | Gründungszuschuss | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 16b SGB II | § 93 SGB III |
| Zuständige Behörde | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Voraussetzung | Grundsicherungsgeld-Bezug | ALG-I-Bezug, mind. 150 Tage Restanspruch |
| Rechtsanspruch | Nein – Ermessensleistung | Ja – unter bestimmten Bedingungen |
| Höhe | Bis zu 50-100% des Regelbedarfs | Letztes ALG I + 300 € monatlich |
| Dauer Phase 1 | Individuell, max. 24 Monate | 6 Monate |
| Dauer Phase 2 | Keine separate Phase | Bis zu 9 weitere Monate à 300 € |
| Steuerpflicht | Ja | Nein – steuerfrei |
| Tragfähigkeitserklärung nötig | Ja | Ja |
| AVGS kombinierbar | Ja | Ja |
Was bedeutet das konkret für dich?
Du beziehst ALG I von der Agentur für Arbeit
Dein Weg führt zum Gründungszuschuss. Wichtig: Du brauchst noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I, wenn du den Antrag stellst. Je früher du planst, desto besser – denn je mehr Restanspruch du hast, desto höher fällt der Zuschuss aus.
Du beziehst Grundsicherungsgeld vom Jobcenter
Dein Weg führt zum Einstiegsgeld. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, ist die Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Jobcenter entscheidend. Ein überzeugender Businessplan und eine professionelle Tragfähigkeitserklärung erhöhen deine Chancen erheblich.
Du wechselst gerade von ALG I in die Grundsicherung
Hier wird es komplizierter. Wenn dein ALG-I-Anspruch ausläuft und du in die Grundsicherung wechselst, wechselst du auch den Rechtskreis – und damit die zuständige Förderung. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Gründungszuschuss noch vor dem Wechsel zu beantragen, solange du noch ausreichend Restanspruch hast.
Was beide Förderungen gemeinsam haben: der AVGS
Sowohl ALG-I-Empfänger als auch Grundsicherungsempfänger können einen AVGS beantragen – und damit ein kostenloses Gründercoaching nutzen. Das Coaching bereitet dich nicht nur inhaltlich auf die Selbstständigkeit vor, sondern liefert am Ende in vielen Fällen direkt die Tragfähigkeitserklärung, die du für beide Förderungen brauchst.
Der AVGS ist damit der gemeinsame Baustein – egal ob du Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst. Mehr dazu im Artikel Was ist ein AVGS?
Häufige Fragen zum Vergleich
Kann ich zuerst den Gründungszuschuss beantragen und später das Einstiegsgeld?
Nein – du kannst immer nur eine der beiden Förderungen beziehen, weil du entweder im SGB-II- oder im SGB-III-System bist. Wer in der Grundsicherung ist, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss – und umgekehrt.
Welche Förderung ist höher?
Das hängt von deiner individuellen Situation ab. Der Gründungszuschuss ist in der Regel höher, weil er sich am letzten ALG I orientiert – das wiederum vom vorherigen Gehalt abhängt. Das Einstiegsgeld ist auf einen Prozentsatz des Regelbedarfs gedeckelt und damit in absoluten Zahlen meistens niedriger. Dafür läuft es länger – bis zu 24 Monate statt 15 beim Gründungszuschuss.
Brauche ich für beide Förderungen eine Tragfähigkeitserklärung?
Ja. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter verlangen eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die bestätigt, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist. FounderFox ist als fachkundige Stelle zugelassen und stellt die Tragfähigkeitserklärung für Coaching-Teilnehmer kostenlos aus. Alle Details findest du auf der Seite zur fachkundigen Stellungnahme.
Wie geht es weiter?
- Einstiegsgeld beantragen: Den kompletten Ablauf mit allen Unterlagen erklärt der Artikel Einstiegsgeld beantragen: Voraussetzungen und Ablauf.
- Gründungszuschuss beantragen: Alle Details zur Antragstellung findest du im Artikel Gründungszuschuss im Überblick.
- AVGS nutzen: Wie du das kostenlose Coaching beantragst, erklärt die AVGS-Coaching Übersicht.
- Professionelle Unterstützung: Im AVGS-Gründercoaching bei FounderFox begleiten wir dich vom ersten Gespräch bis zur Tragfähigkeitserklärung – online und an unseren Standorten in Hamburg, Neu Wulmstorf, Verden und Bielefeld.

