Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja – der Gründungszuschuss ist in der Regel steuerfrei. Für viele arbeitslose Gründer:innen zählt er zu den attraktivsten Fördermöglichkeiten, nicht nur wegen der finanziellen Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit, sondern auch aus steuerlicher Sicht. Was genau das bedeutet und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 EStG
Der Gründungszuschuss ist nach dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 2 EStG) steuerfrei. Das heißt:
Die erste Phase (Zuschuss in Höhe des ALG I + 300 € zur sozialen Absicherung) sowie die zweite Phase (weitere 300 € monatlich für bis zu 9 Monate) müssen nicht versteuert werden.
Du bekommst das volle Geld – ohne Abzüge durch das Finanzamt. Und nein, du musst in der Regel den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen.
Kein Progressionsvorbehalt
Ein weiterer Vorteil: Der Gründungszuschuss unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das unterscheidet ihn z. B. vom Elterngeld oder Arbeitslosengeld I, die zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Beim Gründungszuschuss passiert das nicht – dein Steuersatz bleibt unverändert.
Muss der Gründungszuschuss in der Steuererklärung auftauchen?
Nein. Der Gründungszuschuss muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden – weder als Einnahme noch unter dem Progressionsvorbehalt.
Trotzdem wichtig:
Erstelle deine Steuererklärung sorgfältig, vor allem im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit – inklusive Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und ggf. Umsatzsteuer.
Zuschuss zur sozialen Absicherung – was bedeutet das?
Die monatlichen 300 € zur sozialen Absicherung sollen dir helfen, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu finanzieren. Dieser Zuschuss ist zwar steuerfrei, aber:
- Er ist nicht automatisch beitragswirksam.
- Du musst dich selbst versichern – z. B. in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
- Die Beiträge musst du in der Regel selbst zahlen.
Tipp: Lass dich frühzeitig von deiner Krankenkasse beraten, damit du optimal abgesichert bist.
Fazit: Steuerfreies Startkapital für dein Business
Der Gründungszuschuss ist nicht nur finanziell hilfreich, sondern auch steuerlich besonders attraktiv. Er ist steuerfrei, nicht progressionspflichtig und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Nutze diesen Vorteil, um dein Business solide aufzubauen – und kümmere dich frühzeitig um deine Kranken- und Rentenversicherung.Übrigens:
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