
Du möchtest den Gründungszuschuss beantragen und weißt, dass du einen Businessplan brauchst – aber was genau will die Agentur für Arbeit eigentlich sehen? Und wie unterscheidet sich das von einem Businessplan für eine Bank oder Investoren?
In diesem Artikel erfährst du, welche Inhalte die Agentur für Arbeit erwartet, worauf Sachbearbeiter besonders achten und wie du häufige Fehler vermeidest.
Was ist der Unterschied zum normalen Businessplan?
Ein Businessplan für Banken oder Investoren soll vor allem eines: Rendite versprechen. Die Agentur für Arbeit interessiert sich für etwas anderes. Sie will wissen ob deine Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet – und ob du gut genug vorbereitet bist um das zu schaffen.
Das bedeutet konkret: Realistische Zahlen sind wichtiger als optimistische Prognosen. Ein Sachbearbeiter der merkt dass du dir über Risiken im Klaren bist und sie realistisch einschätzt, ist überzeugter als einer der einen Plan liest der nach drei Monaten schwarzen Zahlen verspricht.
Was muss der Businessplan enthalten?
Ein vollständiger Businessplan für den Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen: dem Textteil und dem Finanzteil.
Der Textteil
- Persönliche Vorstellung: Wer bist du, was qualifiziert dich für diese Selbstständigkeit – Ausbildung, Berufserfahrung, relevante Kenntnisse.
- Geschäftsidee: Was genau bietest du an, wer ist deine Zielgruppe, was unterscheidet dich vom Wettbewerb.
- Marktanalyse: Gibt es einen Bedarf für dein Angebot, wie groß ist der Markt, wer sind deine Wettbewerber.
- Marketing und Vertrieb: Wie gewinnst du Kunden, welche Kanäle nutzt du, wie machst du dein Angebot sichtbar.
- Organisatorisches: Rechtsform, Standort, notwendige Genehmigungen oder Versicherungen.
Der Finanzteil
- Kapitalbedarfsplan: Was musst du vor dem Start investieren – Ausstattung, Software, Website, erste Marketingmaßnahmen.
- Umsatz- und Kostenplanung: Realistische Einnahmen- und Ausgabenplanung für mindestens 24 Monate auf Monatsbasis.
- Liquiditätsplanung: Reicht dein Geld in den ersten Monaten für die laufenden Kosten – auch wenn Einnahmen noch auf sich warten lassen?
- Rentabilitätsrechnung: Ab wann wirft dein Unternehmen echten Gewinn ab?
- Deckung des Lebensunterhalts: Wie finanzierst du deinen Lebensunterhalt in der Anlaufphase – inklusive Krankenversicherung und sonstiger Versicherungen.
Worauf achten Sachbearbeiter besonders?
Aus der Praxis der Gründungsberatung gibt es einige Punkte die immer wieder den Unterschied machen:
- Realistische Umsatzprognosen: Wer im ersten Monat 10.000 Euro Umsatz plant ohne Kundenstamm und ohne Marketing-Budget, wirkt unglaubwürdig. Besser: konservative Schätzungen mit nachvollziehbarer Begründung.
- Klare Kundengewinnung: “Ich werde über Mundpropaganda Kunden gewinnen” reicht nicht. Die Agentur will wissen wie konkret du vorgehst – welche Kanäle, welches Budget, welcher Zeitplan.
- Vollständiger Finanzteil: Fehlende Liquiditätsplanung oder eine Rentabilitätsrechnung ohne Kostenaufstellung sind häufige Ablehnungsgründe.
- Persönliche Qualifikation: Dein Hintergrund muss zur Geschäftsidee passen. Wer ohne jede kaufmännische Erfahrung ein Einzelhandelsgeschäft eröffnen will, muss erklären wie er das kompensiert.
Wie lang sollte der Businessplan sein?
Kein festgelegtes Format, keine Mindestlänge. Als Orientierung: Der Textteil umfasst typischerweise 10 bis 15 Seiten, der Finanzteil kommt als separate Tabelle dazu. Wichtiger als die Länge ist die Qualität – ein klar strukturierter, gut argumentierter Plan auf 12 Seiten ist besser als ein aufgeblähtes Dokument auf 25 Seiten.
Muss ich den Businessplan alleine schreiben?
Nein – und das solltest du auch nicht, wenn du noch nie einen Businessplan erstellt hast. Über den AVGS kannst du ein kostenloses Gründercoaching beantragen. Im Coaching erarbeitest du den Businessplan gemeinsam mit einem erfahrenen Coach – du lernst die Zusammenhänge zu verstehen und kannst den Plan später gegenüber der Agentur für Arbeit selbst vertreten.
Was der AVGS ist und wie du ihn beantragst, erklärt der Artikel Was ist ein AVGS?
Häufige Fragen zum Businessplan
Gibt es eine offizielle Vorlage der Agentur für Arbeit?
Nein – die Agentur für Arbeit schreibt kein bestimmtes Format vor. Du kannst eine eigene Struktur wählen solange alle relevanten Inhalte enthalten sind. Viele Bildungsträger und IHKs stellen Vorlagen zur Verfügung die als Orientierung dienen können.
Kann der Coach den Businessplan für mich schreiben?
Nein – und das wäre auch kontraproduktiv. Der Businessplan muss von dir kommen, weil du ihn später gegenüber dem Sachbearbeiter vertreten musst. Ein guter Coach erarbeitet ihn mit dir – erklärt die Zusammenhänge, gibt Feedback und hilft dir die richtigen Fragen zu stellen.
Was passiert wenn der Businessplan abgelehnt wird?
Die Agentur für Arbeit lehnt nicht den Businessplan direkt ab – sie lehnt den Antrag auf Gründungszuschuss ab. Du kannst dann Widerspruch einlegen und den Businessplan nachbessern. Eine professionelle Fachkundige Stellungnahme die bereits eine positive Bewertung enthält, reduziert das Ablehnungsrisiko erheblich.
Brauche ich für den Businessplan auch eine Fachkundige Stellungnahme?
Ja – die Fachkundige Stellungnahme ist ein Pflichtdokument beim Antrag auf Gründungszuschuss. Sie wird von einer anerkannten Stelle ausgestellt und bestätigt dass dein Businessplan tragfähig ist. Bei FounderFox kostet sie 99 Euro – für AVGS-Coaching-Teilnehmer kostenlos.
Wie geht es weiter?
- Gründungszuschuss beantragen: Alle Voraussetzungen und den Ablauf erklärt der Hauptartikel zum Gründungszuschuss.
- Fachkundige Stellungnahme: Was sie kostet und wie du sie beantragst, erklärt die Seite zur Fachkundigen Stellungnahme.
- AVGS nutzen: Wie du über den AVGS ein kostenloses Coaching bekommst das dich beim Businessplan unterstützt, erklärt der Artikel AVGS-Coaching Ablauf und Inhalte.
- Professionelle Unterstützung: Im AVGS-Gründercoaching bei FounderFox findest du deinen perfekten Match – einen Coach der dich von der ersten Idee bis zur fertigen Fachkundigen Stellungnahme begleitet. Online und an unseren Standorten in Hamburg, Neu Wulmstorf, Verden und Bielefeld.

