Gründungszuschuss - Der Klassiker für den Start aus der Arbeitslosigkeit

Du beziehst gerade ALG I und willst gründen? Dann ist der Gründungszuschuss eine der besten Förderungen überhaupt – steuerfrei, nicht rückzahlbar und vergleichsweise unkompliziert, wenn du gut vorbereitet bist.

Das erwartet dich hier:
Das Wichtigste im Überblick

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine wertvolle finanzielle Förderung für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten. Er ersetzt in den ersten sechs Monaten dein Arbeitslosengeld und bietet zusätzlich 300 € monatlich für deine soziale Absicherung. 

Um den Zuschuss zu erhalten, brauchst du u. a. mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I, einen überzeugenden Businessplan, einen Finanzplan und eine fachkundige Stellungnahme. 

Ein AVGS-Coaching kannst dich bei der Antragstellung professionell unterstützen und deine Erfolgschancen deutlich erhöhen.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, ist der Gründungszuschuss eine hervorragende Unterstützung, die dir den Start erleichtern kann. 

Die Kosten und der fehlende Gehaltsersatz in der Anfangsphase einer Selbstständigkeit stellen oft eine große Herausforderung dar. Deshalb möchten wir dir hier einen umfassenden Überblick darüber geben, wie du den Gründungszuschuss beantragen kannst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie hoch er ist und was du bei der Antragstellung beachten solltest.

Was ist der Gründungszuschuss und warum lohnt er sich?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. 

Da du während der Gründungsphase kein klassisches Gehalt erhältst und die Anfangsinvestitionen oft hoch sind, bietet dir der Gründungszuschuss eine wichtige Starthilfe, um diese finanzielle Lücke zu schließen.

Im Gegensatz zum regulären Arbeitslosengeld unterstützt dich der Zuschuss speziell bei der Existenzgründung und hilft dir, die ersten Monate deiner Selbstständigkeit finanziell zu überbrücken.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

  • Arbeitslosengeld I beziehen: Du musst aktuell Arbeitslosengeld I erhalten und arbeitslos gemeldet sein.
  • Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt: Du musst dem Arbeitsamt weiterhin zur Verfügung stehen, dich also aktiv auf Jobs bewerben. Das Arbeitsamt priorisiert nämlich eine Vermittlung in eine Festanstellung vor der Selbstständigkeit.
  • Mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld übrig: Ein entscheidender Punkt ist, dass du noch mindestens 150 Tage (bzw. fünf Monate, da das Arbeitsamt 30 Tage pro Monat rechnet) Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Liegen weniger als 150 Tage vor, kannst du keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit: Deine Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, also mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Zudem muss die Tätigkeit realistische Chancen auf Umsatz und Gewinn bieten und zur Beendigung deiner Arbeitslosigkeit führen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist ein Fördermittel, welches steuerfrei ist.

Der Zuschuss setzt sich aus zwei Phasen zusammen:

  • Phase 1: Du erhältst für sechs Monate dein letztes Arbeitslosengeld plus einen Zuschlag von 300 € pro Monat, um die Gründung zu unterstützen.
  • Phase 2: Im Anschluss kannst du für weitere neun Monate eine soziale Absicherung von 300 € monatlich erhalten. Diese Phase dient vor allem dazu, deine soziale Absicherung zu unterstützen.

Der Antrag wird rückwirkend ab dem Tag deiner Gründung bzw. Gewerbeanmeldung bewilligt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Gründungszuschuss zurückzahlen? Das solltest du wissen

Welche Unterlagen und Inhalte umfasst der Antrag?

Der Antrag auf Gründungszuschuss erfordert einiges an Vorbereitung und Dokumentation. Das solltest du auf jeden Fall wissen, bevor du loslegst:

  • Businessplan: Ein umfangreicher Plan, der deine Geschäftsidee, Marktanalyse, Konkurrenz, Produkte oder Dienstleistungen detailliert beschreibt. Hier findest du noch mehr Infos zum Businessplan.
  • Finanzplan: Darstellung deiner finanziellen Planung, inklusive Einnahmen, Ausgaben und Rentabilität.
  • Lebenslauf und Zertifikate: Nachweise über deine Qualifikationen und Berufserfahrung, die für die Selbstständigkeit relevant sind.
  • Fachkundige Stellungnahme: Eine Bestätigung, dass deine Geschäftsidee realistisch und erfolgversprechend ist und die Arbeitslosigkeit mit der Selbstständigkeit beendet wird.

Diese Dokumente sind sehr umfangreich und erfordern einiges an Zeit und Engagement. Dabei ist es wichtig, deine Geschäftsidee detailliert darzulegen und zu begründen, warum gerade diese selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird. 

Auch deine persönliche Eignung und die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewilligung. 

Es ist keine Sache von wenigen Stunden, sondern oft Wochen an Vorbereitung und sorgfältiger Ausarbeitung.

Expertentipp

Mit einem AVGS-Coaching bekommst du professionelle Hilfe für deinen Plan – für dich kostenlos über die Arbeitsagentur.

Das richtige Vorgehen beim Antrag

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, wie du vorgehen kannst:

  • Direkt starten: Du meldest dich arbeitslos, bist bereit für die Selbstständigkeit und beantragst sofort den Gründungszuschuss. Dein Gewerbe – solltest du gewerbetreibend sein – meldest du an und reichst alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Arbeitsamt ein.
  • Vorbereitung im Hintergrund: Du nutzt die Zeit deiner Arbeitslosigkeit, um deine Selbstständigkeit im Hintergrund vorzubereiten und die 150-Tage-Frist zu nutzen. Sobald die Frist näher rückt, stellst du den Antrag, meldest dein Gewerbe an und legst alle Unterlagen vor. So kannst du länger Arbeitslosengeld beziehen, bevor du in die Selbstständigkeit startest.

Wichtig ist, dass du dein Gewerbe dem Arbeitsamt meldest, sobald du die Selbstständigkeit aufnimmst. Ab diesem Zeitpunkt stehst du offiziell nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung und erhältst kein reguläres Arbeitslosengeld mehr, sondern hoffentlich den bewilligten Gründungszuschuss.

Ein Tipp: Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren. Eine gut ausgearbeitete Geschäftsidee und ein überzeugender Businessplan sind dabei die Schlüssel zum Erfolg bei der Beantragung des Gründungszuschusses.

Plane ausreichend Zeit für die Erstellung des Businessplans und der weiteren Dokumente ein. Der Aufwand ist hoch, aber es lohnt sich, denn der Gründungszuschuss kann deine Existenzgründung maßgeblich erleichtern.

Fazit: Der Gründungszuschuss als idealer Start in die Selbstständigkeit

Der Gründungszuschuss bietet eine großartige Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit heraus die Selbstständigkeit zu finanzieren und abzusichern. Er ersetzt dein Arbeitslosengeld, erhöht es sogar um 300 € in der Anfangsphase und sichert dich sozial ab. Die Voraussetzungen sind klar definiert, insbesondere der Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld und die hauptberufliche Ausübung der Selbstständigkeit.

Allerdings solltest du dich auf einen hohen Aufwand bei der Antragstellung einstellen. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan, ein überzeugender Finanzplan und eine Beglaubigung sind Pflicht. Wer sich gut vorbereitet und strategisch vorgeht, kann den Gründungszuschuss optimal nutzen und seine Selbstständigkeit erfolgreich starten.

Wenn du dich intensiver mit dem Thema Gründungszuschuss und Selbstständigkeit beschäftigen möchtest, empfehle ich dir, dich frühzeitig beim Arbeitsamt beraten zu lassen und dir genügend Zeit für die Vorbereitung zu nehmen. So steht deinem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit nichts im Weg!

Du möchtest den Gründungszuschuss beantragen, weißt aber nicht genau, worauf du achten musst?

Im kostenlosen AVGS Coaching unterstützen wir dich Schritt für Schritt – inkl. Businessplan, Antrag & Kommunikation mit der Arbeitsagentur.