Als Selbstständige:r oder Gründer:in gibt es keine automatische Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Wer die Selbstständigkeit aufgibt oder scheitert, hat ohne Vorsorge oft nur Anspruch auf Bürgergeld — nicht auf Arbeitslosengeld I. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung schließt diese Lücke. Sie ist günstig, wird aber von vielen Gründer:innen entweder gar nicht gekannt oder falsch verstanden. In diesem Artikel erklären wir Dir, wie sie funktioniert, was sie kostet — und wo die Fallen liegen.
Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Offiziell heißt sie “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag” nach § 28a SGB III. Im Kern ist es eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung — für Menschen, die sich selbstständig machen und damit aus der Pflichtversicherung herausfallen. Wer sie abschließt und später die Voraussetzungen erfüllt, hat im Ernstfall Anspruch auf Arbeitslosengeld I, genau wie ein:e Angestellte:r.
Wer kann sie abschließen?
Du kannst Dich freiwillig versichern, wenn Du:
- eine Selbstständigkeit aufnimmst, die Du mindestens 15 Stunden pro Woche ausübst, und
- in den letzten 30 Monaten vor der Gründung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst oder Arbeitslosengeld bezogen hast.
Die 12 Monate müssen nicht zusammenhängend sein — Zeiten aus verschiedenen Jobs werden zusammengerechnet.
Die 3-Monats-Frist — und warum sie entscheidend ist
Der Antrag muss zwingend innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Wer diese Frist verpasst, ist in der Regel dauerhaft ausgeschlossen — eine Nachfrist gibt es nicht. Den Antrag gibt es direkt bei der Agentur oder zum Download auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Tipp: Kümmere Dich darum direkt mit der Gewerbeanmeldung oder dem Start der Selbstständigkeit — nicht erst wenn Du Dich fragst, ob es sich lohnt.
Was kostet die Versicherung?
Der Beitrag ist pauschal und unabhängig von Deinem tatsächlichen Einkommen. Er berechnet sich aus der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung multipliziert mit dem Beitragssatz von 2,6 Prozent. 2026 ergibt das einen monatlichen Beitrag von 102,83 Euro.
Wichtig — und das wissen viele nicht: Der halbe Beitrag gilt nicht für zwei volle Jahre. Die Sonderregelung für Gründer:innen gilt für das Gründungsjahr und das darauffolgende Kalenderjahr. Wer also im Oktober 2025 gründet, zahlt den halben Beitrag (51,42 Euro) nur bis Ende 2026 — das sind knapp 15 Monate, nicht 24. Ab Januar 2027 wird dann der volle Beitrag fällig.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld im Ernstfall?
Auch hier gibt es eine Überraschung, die viele Gründer:innen nicht auf dem Schirm haben: Das ALG richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Umsatz oder Gewinn als Selbstständige:r, sondern nach einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Agentur für Arbeit stuft Dich dabei in eine von vier Qualifikationsgruppen ein — je nach Bildungsabschluss:
- Gruppe 1 (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss): ca. 1.600–1.800 Euro netto/Monat
- Gruppe 2 (Meister, Techniker, Fachschulabschluss): ca. 1.350–1.500 Euro netto/Monat
- Gruppe 3 (abgeschlossene Berufsausbildung): ca. 1.050–1.200 Euro netto/Monat
- Gruppe 4 (keine abgeschlossene Ausbildung): ca. 900–1.050 Euro netto/Monat
Das bedeutet: Wer vorher als Selbstständige:r 5.000 Euro im Monat verdient hat, bekommt im Ernstfall trotzdem nur den Betrag der eigenen Qualifikationsgruppe — nicht mehr. Die genaue Höhe hängt außerdem von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ab. Diese Beträge sind Orientierungswerte.
Wie lange besteht der Anspruch?
Das hängt davon ab, wie lange insgesamt in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Als Faustregel gilt: Bis zu 12 Monate ALG I sind möglich, ab 55 Jahren bis zu 18 Monate. Die genaue Dauer lässt Du am besten von der Agentur für Arbeit berechnen.
Die Kündigung — ein häufig übersehener Punkt
Wer wieder eine Festanstellung annimmt, geht oft davon aus, dass die Versicherung automatisch endet — schließlich ist man nun wieder sozialversicherungspflichtig und die Agentur für Arbeit bekommt das über die Meldung des:der Arbeitgeber:in mit. Das stimmt leider nicht. Die Beiträge werden weiter abgebucht, bis Du aktiv handelst.
Beim Wechsel in eine Festanstellung musst Du der Agentur für Arbeit eine sogenannte Veränderungsanzeige einreichen — mit dem Datum der Beschäftigungsaufnahme. Das geht online über die Website der Bundesagentur oder per Formular. Die Versicherung endet dann zum Zeitpunkt der Festanstellung.
Die 5-Jahres-Frist mit dreimonatiger Kündigungsfrist gilt nur, wenn Du die Versicherung ohne besonderen Grund beenden möchtest — also zum Beispiel weil Du Dich als Selbstständige:r gut etabliert hast und die Absicherung nicht mehr brauchst.
Lohnt sich die Versicherung?
Für die meisten Gründer:innen lautet die Antwort: ja — zumindest in den ersten Jahren. Für rund 51 Euro im Monat kaufst Du Dir eine echte Absicherung für den Fall, dass die Selbstständigkeit nicht funktioniert. Das ist deutlich günstiger als viele private Absicherungen und führt im Ernstfall zu ALG I statt Bürgergeld.
Weniger sinnvoll ist sie, wenn du bereits weißt, dass du langfristig selbstständig bleibst und die Selbstständigkeit auf stabilen Beinen steht — denn die Kündigung nach fünf Jahren aktiv einzureichen ist eine administrative Hürde, die leicht vergessen wird.
Fazit
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine der günstigsten Absicherungen, die du als Gründer:in abschließen kannst — wenn du sie rechtzeitig beantragst. Die drei häufigsten Fehler: die 3-Monats-Frist verpassen, die Halbierungsregel falsch verstehen und die Kündigung beim Wechsel in die Festanstellung vergessen.
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